Datenschutz in der Telekommunikation
Im Bereich der Telekommunikation gelten besondere Datenschutzregeln. Und davon gibt es viele. Sie sind zudem auch noch in verschiedenen Gesetzen festgehalten. Klar im Vordergrund steht jedoch das Fernmeldegeheimnis. Konzessionierte Anbieter von Fernmeldediensten wie z. B. Telekommunikationsunternehmen, die gemäss Art. 3 lit. b des Fernmeldegesetzes die fernmeldetechnische Übertragung von Informationen für Dritte übernehmen, sind in Art. 43 des Fernmeldegesetzes zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Gemäss diesem darf, wer mit fernmeldetechnischen Aufgaben betraut ist oder betraut war, keine Angaben über den Fernmeldeverkehr (wie E-Mail-Verkehr und Call Records) der Teilnehmer (Benutzer) machen und niemandem Gelegenheit geben, solche Angaben weiterzugeben.
Das Fernmeldegeheimnis gilt ebenso für Internet Service Provider (Internet Anbieter), die der Öffentlichkeit die fernmeldetechnische Übertragung von Informationen auf der Basis der IP-Technologien unter Verwendung öffentlicher IP-Adressen anbieten. Neben dem Telefonverkehr werden also in der Regel auch alle neueren Dienste — z. B. für die private Kommunikation via Internet (E-Mail), Mobilfunk, Fax, Pager etc. — vom Fernmeldegeheimnis erfasst.
Bei Verletzung des Fernmeldegeheimnisses kann dem Fernmeldedienstanbieter die Konzession zur Erbringung von Fernmeldediensten entzogen oder suspendiert werden. Zusätzlich können der betreffende Angestellte, die Hilfsperson oder der Beamte, der das Fernmeldegeheimnis in widerrechtlicher Weise Dritten offenbart hat, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Es ist daher wichtig, die notwendigen technischen, rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um das Fernmeldegeheimnis wahren zu können. Dies ist nicht immer einfach. Dies gilt namentlich für neue Applikationen und Geschäftsmodelle sowie für die Auslagerung von Betriebs- und Anwendungsfunktionen.
Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist sicher wichtig. Allerdings ist es nur eine von sehr vielen datenschutzrechtlichen Herausforderungen in der Telekommunikation.
Wir bieten eine rechtliche Begleitung und Unterstützung für folgende Applikationen und Dienstleistungen in der Telekommunikation:
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Datenschutzkonforme Planung, Implementierung und Betrieb von Customer Interaction Centers (CIC)
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Datenschutzkonforme Organisation und Ausführung der Outbound- (wie Kaltakquise, Telesales) und Inbound-Aktivitäten (wie Erfassung, Analyse und Nutzung der personenbezogenen Daten aus den kundeninitiierten Telefonanrufen)
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Aufzeichnung (Call Recording) und Auswertung der Telefongespräche im Geschäftsverkehr
- Telefon- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz
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Mystery Calls zur Überprüfung der Service- und Beratungs-qualität bei telefonischen Dienstleistungen der Mitarbeitenden des Unternehmens
- Mitarbeiter-Verhaltensanalysen
- E-Mail-Monitoring von Serviceanfragen
- Routing und Auslagerung der Kundengespräche an dritte Dienstleister
- Outsourcing von Call Centers und Customer Interaction Centers (CIC)
- Kundenbefragungen (telefonisch, per E-Mail, SMS und Brief)
- Kundenrückgewinnung aufgrund von personen-bezogenen Data-Mining-Analyseresultaten
- Qualitätsmessungen
- Marktforschungen
- Location Based Services (standortbezogene Dienstleistungen)
- SMS-Werbung, SMS-Clubs
- Cross-Selling, Up-Selling
- Mobile CRM
- Mobile Payment
- Das Bearbeiten von Daten auf fremden Geräten durch fermeldetechnische Übertragung
- ActiveX-Controls, JavaScripts, Cookies, Web Bugs, Hidden Identifiers, Spyware