Mitarbeiterdatenschutz

Beim Mitarbeiterdatenschutz stellen sich besondere Herausforderungen an den rechtmässigen Umgang mit Personaldaten. Der Arbeitgeber darf beispielsweise Daten über den Arbeitnehmer nur dann bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind (Art. 328b OR). Daneben muss der Arbeitgeber auch zahlreiche Sondernormen beachten, namentlich solche im Arbeitsrecht. Dazu gelten auch noch die allgemeinen Regeln des Datenschutzrechts. Dieses Nebeneinander von unterschiedlichen Rechtsnormen führt bei Unternehmen immer wieder zu Unsicherheiten. Oft haben Firmen auch den Wunsch, die Mitarbeiterdaten mit innovativen Informationstechnologien zu verwalten und zu bearbeiten. In der Praxis ist es jedoch nicht immer klar, welche technischen Anwendungen und Datenbearbeitungen tatsächlich erlaubt sind, insbesondere ob sie zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Dies gilt besonders für Technologien zur Überwachung der Tätigkeit und des Verhaltens der Mitarbeitenden.

Darüber hinaus werden den Mitarbeitenden in Unternehmen vermehrt moderne elektronische Kommunikations- und Arbeitsmittel (z. B. Telearbeit, E-Meeting, E-Mail, Internet, mobile Datenträger) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung solcher Kommunikations- und Arbeitsmittel muss ebenfalls geregelt sein.

Im Zusammenhang mit dem Mitarbeiterdatenschutz bieten wir insbesondere Rechtsberatungen zu den unten aufgeführten Themen an. Dazu kommen Beratungen für das Employee Relationship Management, welches sich mehr der technischen Seite widmet und auf der linken Seite separat aufgeführt ist.

Datenbearbeitungen im Bewerbungsverfahren

  • Bewerbungsverfahren
  • E-Recruiting
  • Bewerbungsunterlagen
  • Übermittlung von Bewerbungsunterlagen per E-Mail
  • Bewerbungsgespräche  
  • Referenzauskünfte
  • Einstellungstests 
  • Graphologische Gutachten
  • Ärztliche Eignungstests
  • Genetische Untersuchungen
  • Personalvermittlung und Personalverleih
  • Bearbeitung und Aufbewahrung der Daten nach der Anstellung oder Nichtanstellung

Datenbearbeitungen während des Arbeitsverhältnisses

  • Employee Relationship Management (siehe dazu die links aufgeführte Rubrik)
  • Planung, Implementierung und Betrieb des Personalinformationssystems (wie SAP,  Peoplesoft etc.)
  • Personaldossiers (elektronische und nicht elektronische)
  • Zeiterfassungssysteme
  • Lohndaten
  • Bearbeitung, Verwaltung und Archivierung der Personaldossiers
  • Anmeldung von Personaldatensammlungen bei EDÖB
  • Absenzenmanagement
  • Datenbearbeitungen und Beurteilungen durch Assessment Centers
  • Psychologische Leistungstests
  • Wiedereingliederung verunfallter oder erkrankter Mitarbeiter in den Arbeitsprozess / Case Management
  • Elektronische Arbeits- und Kommunikationsmittel für die Mitarbeitenden (E-Mail, Internet, Telearbeit, mobile Datenträger, Videokonferenzen, E-Meeting)
  • Weisungen an die Mitarbeitenden
  • Bearbeitungsreglemente und Policies für die Mitarbeitenden
  • Nutzungsreglemente für die Mitarbeitenden
  • Auswertung der Mitarbeiterdaten mit Statistik, OLAP und Data-Mining-Algorithmen
  • Nutzung und Überwachung des E-Mail-Verkehrs
  • Auswertung und Überwachung des "Surfverhaltens" der Mitarbeitenden im Internet
  • Überwachung und Auswertung der Telefongespräche der Mitarbeitenden
  • Spyware am Arbeitsplatz (wie Erfassung der Tasten-anschläge, Kopieren des Arbeitsbildschirmes)
  • Allgemeine Zugangs- und Zutrittsberechtigungen
  • Umgang mit mobilen Datenträgern (wie Memory Sticks)
  • Geheimhaltungsvereinbarungen und Geheimhaltungs-erklärungen mit den Mitarbeitenden
  • Zugriffsrechte des Arbeitgebers auf private Datenträger bei Verdacht auf Straftat
  • Werbung an die eigenen Mitarbeiter
  • Bekanntgabe von Mitarbeiterdaten an andere Abteilungen und Unternehmenseinheiten
  • Bekanntgabe und Nutzung von Mitarbeiterdaten im Konzern
  • Bekanntgabe von Mitarbeiterdaten an Behörden und Drittfirmen
  • Übermittlung von Mitarbeiterdaten in das Ausland
  • Datenschutzkonforme Entsorgung von Abfällen und alten Datenträgern
  • Das Auskunftsrecht der Mitarbeitenden
  • Das Berichtigungsrecht der Mitarbeitenden

Datenbearbeitungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Aufbewahrung, Rückgabe und Vernichtung von Mitarbeiterdaten und Personalakten

 

 

 


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